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von Lena Walter
Club

Fahrerflucht

FAHRERFLUCHT

In der letzten Zeit kam es auf den Parkplätzen unserer Golfanalage wiederholt zu Einparkproblemen. Das ist ein euphemistischer Ausdruck für eine kriminelle Tat.
Es wurden Autos beschädigt, ohne dass sich der Verursacher gemeldet hätte.

§142 StGB nennt das „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – die so genannte „Fahrerflucht“. So etwas passiert schnell mal, aber es ist nicht damit getan, so zu tun, als wäre das ein „Kavaliersdelikt“. „Es sind ja bloß ein paar Schrammen.“ Erstens kostet heute die Entfernung dieser „paar Schrammen“ schon richtig Geld, das Fahrzeug verliert an Wert, Ärger, Kosten, Zeit. „Fahrerflucht“ ist ein kriminelles Verhalten, strafbewehrt mit bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug, auch in geringeren Fällen drohen Führerscheinentzug, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, wo auch immer das sein mag.

Natürlich kommt es vor, dass jemand beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto streift, aber einen „ausgiebigen“ Lackschaden merkt eigentlich jeder. Und wenn er es nicht merkt, sollte er eigentlich seinen Führerschein abgeben.
Fahrlässiges Entfernen vom Unfallort gibt es nicht. Es ist Vorsatz. Das wollen wir bei uns nicht. Wir wollen eine Solidargemeinschaft sein. Fehler werden gemacht, gerade wir Golfer wissen das. Aber wir wissen auch, dass man dazu stehen muss, das gehört zu diesem Sport dazu. Melden Sie sich beim Präsidenten (0173-862 83 48) und wir reden darüber.

Eine Alternative wäre eine Videoüberwachung. Das kostet nicht nur Geld, es fördert auch den Überwachungsstaat. Wir sollten das unter uns regeln. Sie bezahlen den Schaden und gut ist.

Ihr Präsident GCHS e.V.
Werner Schmeiche

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